Besteuerung von Saunaleistungen in Schwimmbädern
Saunaleistungen sind seit dem 1.7.2015 mit dem Regelsteuersatz zu besteuern. Die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze sind hingegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern.
Wenn ein Schwimmbad oder eine vergleichbare Einrichtung neben dem Schwimmen auch Leistungen, wie beispielsweise Saune oder Solarium, anbietet, ist die Frage wie die Leistungen aufzuteilen sind. Die Grundsätze hierzu erläutert das BMF in einem Schreiben. Dabei wird geklärt:
- Was ist ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG?
- Wie sind Leistungsumfang und Bemessungsgrundlage zu bestimmen?
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3495
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.471
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4186
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.255
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.034
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
999
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
847
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
700
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
672
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
644
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
-
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
-
Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
-
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
-
Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026