Auslandsreisepauschalen ab 1.1.2019
Auslandsreisekosten: Übersicht über die ab 1.1.2019 geltenden Pauschbeträge
In einer Übersicht werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2019 bekannt gegeben. So gilt beispielsweise entsprechend bei einer Reise nach Österreich
- Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag: 40 EUR
- Verpflegungsmehraufwendungen für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag: 27 EUR
- Übernachtungskosten: 108 EUR
Das BMF-Schreiben erläutert u.a. die Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen und erklärt auch, wann Verpflegungsmehraufwendungen zu kürzen sind.
BMF, Schreiben v. 28.11.2018, IV C 5 - S 2353/08/10006 :009, veröffentlicht am 3.12.2018
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3.6605
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