Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025
Zur Sicherung der Besteuerung sind andere Finanzbehörden sowie andere öffentliche Stellen, z. B. Gerichte, verpflichtet, den Finanzbehörden bestimmte Mitteilungen zu machen. § 93a AO bildet hierfür die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer der Verordnungsgeber die Mitteilungsverordnung (MV) erlassen hat. Die Steuerpflichtigen sind von den Mitteilungen zu unterrichten.
Änderungen der Mitteilungsverordnung
Mit Wirkung ab dem 1.2.2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der MV in Kraft:
- Danach werden sämtliche Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln sein.
- Außerdem werden die Organe der Rechtspflege zweifelsfrei in den Kreis der mitteilungspflichtigen Stellen aufgenommen.
- Hinzu kommt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig Zahlungen an Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer übermitteln müssen.
In seinem neuen Schreiben nimmt das BMF zur am 2025 geltenden MV Stellung.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025