Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2019
Der Kapitalwert ist nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden.
Tabelle mit Vervielfältigern
Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Das BMF-Schreiben mit der Tabelle der Vervielfältiger ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
BMF, Schreiben v. 22.11.2018, IV C 7 - S 3104/09/10001
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
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06.05.2026