BMF

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung


Frau sitzt am Bett eines alten Mannes und hält seine Hand

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2014 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.

Daher bleiben gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF-Schreiben vom 26.10.2012 (IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl I S. 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2015 anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 21.11.2014, IV D 4 - S 3104/09/10001


Schlagworte zum Thema:  Sterbetafel , Bewertung
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