BMF

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2014 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.

Frau sitzt am Bett eines alten Mannes und hält seine Hand

Daher bleiben gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF-Schreiben vom 26.10.2012 (IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl I S. 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2015 anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 21.11.2014, IV D 4 - S 3104/09/10001


Schlagworte zum Thema:  Sterbetafel , Bewertung
0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion