BMF

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Die Finanzverwaltung hat das umfangreiche BMF-Schreiben v. 23.5.2022 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge ergänzt.

Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm

Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Das neue Schreiben passt das Inhaltsverzeichnis, Überschriften und Anwendungsregelungen an. Zudem werden verschiedene Muster veröffentlicht:

  • Muster II: Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers / einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform
  • Muster III: Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und/oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG, bei Einkünften im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen, bei Einkünften von Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen sowie bei Einkünften eines Investmentfonds oder eines Spezial-Investmentfonds

BMF, Schreiben v. 13.2.2024, IV C 1 - S 2401/19/10001 :009


Schlagworte zum Thema:  Kapitalertrag , Bescheinigung
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