Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Die Finanzverwaltung hat das umfangreiche BMF-Schreiben v. 23.5.2022 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge ergänzt.

Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Das neue Schreiben passt das Inhaltsverzeichnis, Überschriften und Anwendungsregelungen an. Zudem werden verschiedene Muster veröffentlicht:

  • Muster II: Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers / einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform
  • Muster III: Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und/oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG, bei Einkünften im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen, bei Einkünften von Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen sowie bei Einkünften eines Investmentfonds oder eines Spezial-Investmentfonds

BMF, Schreiben v. 13.2.2024, IV C 1 - S 2401/19/10001 :009

Schlagworte zum Thema:  Kapitalertrag, Bescheinigung