Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium
Die Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG) – für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014, sowie die Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG) – für Veranlagungszeiträume ab 2015.
Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 16.5.2011, die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 11.12.2014 neu gefasst worden ist, wird mit sofortiger Wirkung entsprechend neu gefasst.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
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Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
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Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026
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Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026