Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu KV oder PV

Der BFH hat mit Urteil vom 2.9.2014 (Az. IX R 43/13) bestätigt, dass steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung in voller Höhe auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung anzurechnen sind.

In der Anlage zum BMF-Schreiben vom 16.5.2011, die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 4.5.2015 geändert worden ist, wird der Satz „Außerdem sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2010 hinsichtlich der Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz EStG) gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 AO vorläufig vorzunehmen, falls steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt worden sind“ mit sofortiger Wirkung gestrichen.

Wegen der Zurückweisung von Einsprüchen und außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellten Anträgen auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung wird auf die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.4.2015 hingewiesen.

Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 16.5.2011 wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst.

BMF, Schreiben v. 13.5.2015, IV A 3 - S 0338/07/10010