Führen Hartz IV-Sanktionen in die Kriminalität?
Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Nun soll der Bereich auf den Prüfstand.
Langzeitarbeitslosen in Deutschland gehen hohe Summen wegen Sanktionen verloren. Rund 1,5 Milliarden Euro büßten Hartz IV-Bezieher in den vergangenen sieben Jahren deshalb ein. 2014 bekamen die Betroffenen im Schnitt 107 Euro im Monat weniger - die Sanktionen machten 182 Millionen Euro aus. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Linke) hervor. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende beträgt monatlich 399 Euro.
Vereinfachung der Regeln bei Verstößen von Hartz-Beziehern
Sanktionen werden etwa verhängt, wenn Betroffene Arbeits- oder Ausbildungsangebote ablehnen, Vorgaben des Jobcenters missachten oder sonstige Maßnahmen verweigern. Trotz langanhaltenden Widerstands aus Bayern wollen Union und SPD im Bundestag die Regeln dafür nun vereinfachen.
«Wir peilen an, eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Rechtsvereinfachungen für Langzeitarbeitslose im Herbst auf den Weg zu bringen», sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling. Für junge Menschen sollten Sanktionen nicht wegfallen, aber «vernünftig» gestaltet werden. «Die Jobcenter sollen durch die Rechtsvereinfachungen von Bürokratie entlastet werden und sich verstärkt um Langzeitarbeitslose kümmern.»
Die SPD-Sozialexpertin Katja Mast sagte, jüngere Arbeitslose sollten bei Sanktionen künftig so behandelt werden wie ältere. «Außerdem müssen wir die Sinnhaftigkeit der Sanktionen bei Geldern für die Unterkunft infrage stellen.» Statt Menschen in Arbeit zu bringen, drohe bei der Kürzung von Mietkostenzuschüssen Obdachlosigkeit und eine weitere Entfernung vom Arbeitsmarkt.
Junge Hartz-Bezieher schlagen sich notfalls allein durch
Sozialverbände beklagen, dass gerade viele junge Menschen wegen Sanktionen gar nicht mehr im Jobcenter vorstellig werden und sich stattdessen auf eigene Faust durchschlagen - notfalls kriminell. Rund 20 000 junge Menschen sollen nach Schätzungen aus der Betreuung von Jobcenter oder Jugendamt herausgefallen sein.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte bereits vor einem Jahr Sanktionsvereinfachungen vorgeschlagen. Unter-25-Jährige sollten etwa nicht mehr strenger behandelt werden als Ältere. Bayern hatte aber seine Ablehnung klargemacht. CSU-Chef Horst Seehofer hatte sich später auch öffentlich gegen Sanktionsentschärfungen gestellt.
Verstoßen Sanktionen gegen ein menschenwürdiges Existenzminimum?
Linke-Fraktionsvize Zimmermann sagte, die Sanktionen verstießen gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: «Es gibt keinen Grund, Jugendliche härter zu bestrafen als Erwachsene.» Der Präsident des Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer, forderte: «Eine Arbeitsmarktreform muss die Stigmatisierung der Betroffenen beenden.»
Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen. Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem einem Mann das ALG II um 30 Prozent gekürzt wurde, nachdem er eine Arbeit abgelehnt hatte - und erneut um 30 Prozent nach Ablehnung einer Probetätigkeit.
Einstellung von Hartz IV-Betroffenen mit gesundheitlichen Hemmnissen
Laut Schiewerling sind auch weitere Schritte geplant. «Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die von der guten Konjunktur nicht profitieren.» Ein Konzept der CDU/CSU-Fraktion sieht etwa vor, dass die Jobcenter Arbeitgebern die Einstellung etwa von Betroffenen mit gesundheitlichen Hemmnissen erleichtern.
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