Rz. 11b

Durch das HBeglG 2006 wird der allgemeine Bundeszuschuss für das Jahr 2006 um 170 Mio. EUR und ab dem Jahr 2007 um jeweils 340 Mio. EUR gekürzt. Hintergrund sind Regelungen im HBeglG 2006, die zu Mehreinnahmen bei der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Diese zusätzlichen Einnahmen ergeben sich aus der Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Stundenlohn bis zu 25,00 EUR und aufgrund der Erhöhung der Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte ohne Versicherungspflicht von 12 % auf 15 % in der gesetzlichen Rentenversicherung und sollen durch die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses entsprechend den Bundeshaushalt entlasten. Die Pauschalen werden im Folgejahr mit den tatsächlichen zusätzlichen Einnahmen abgerechnet. Ein sich ergebender Verrechnungsbetrag wird bei der Bemessung des allgemeinen Bundeszuschusses des Folgejahres berücksichtigt.

Die Ermittlung der tatsächlich angefallenen Einnahmen erfolgt einvernehmlich zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen.

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