Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des entsprechenden Kalenderjahres geteilt wird.

Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch den maßgebenden Beitragssatz geteilt wird. Sind z. B. für die Jahre 2022 und 2023 freiwillige Beiträge in Höhe von jeweils monatlich 500 EUR, also von insgesamt jeweils jährlich 6.000 EUR gezahlt worden, resultiert hieraus eine Beitragsbemessungsgrundlage von jeweils 32.258,06 EUR (6.000 EUR x 100 : 18,6). Hieraus ergeben sich für das Jahr 2022 0,7671 Entgeltpunkte (32.258,06 EUR : 42.053 EUR[1]) und für das Jahr 2023 0,7477 Entgeltpunkte (32.258,06 EUR : 43.142 EUR[2]). Daraus resultieren monatliche Rentenanwartschaften von derzeit 28,84 EUR (aktueller Rentenwert [37,60 EUR] x Entgeltpunkte [0,7671]) für das Jahr 2022 und 28,11 EUR (aktueller Rentenwert [37,60 EUR] x Entgeltpunkte [0,7477]) für das Jahr 2023.

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