Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem – wie auch für "rechtzeitig" im selben Kalenderjahr gezahlte freiwillige Beiträge – die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Bestimmungsjahr geteilt wird.

Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch den maßgebenden Beitragssatz geteilt wird. Sind z. B. Anfang des Jahres 2024 für das Jahr 2023 freiwillige Beiträge i. H. v. insgesamt 3.000 EUR nachgezahlt worden, resultiert hieraus eine Beitragsbemessungsgrundlage von 16.129,03 EUR (3.000 EUR x 100 : 18,6). Hieraus ergeben sich 0,3739 Entgeltpunkte (16.129,03 EUR : 43.142 EUR)[1] und eine monatliche Rentenanwartschaft von derzeit 14,06 EUR (aktueller Rentenwert [37,60 EUR] mal Entgeltpunkte [0,3739]).

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