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Durchschnittsentgelt

Mario Scharf
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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Durchschnittsentgelt ist ein Begriff der Rentenversicherung. Es wird u. a. bei der Rentenberechnung zur Bestimmung von Entgeltpunkten herangezogen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates fortgeschrieben (§ 69 Abs. 2 SGB VI). Die festgesetzten Durchschnittsentgelte werden in der Anlage 1 zum SGB VI ausgewiesen.

1 Durchschnittsentgelt als Rechengröße

1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden, resultiert aus einem Entgeltpunkt (1,0000) eine monatliche Rente in Höhe des aktuellen Rentenwerts, der über die Rentenanpassung dynamisch ist.

[1] §§ 63 Abs. 2, 70 Abs. 1 SGB VI.

1.2 Berechnung besonderer Beiträge

Mithilfe des Durchschnittsentgelts werden auch die Beiträge bestimmt, mit denen im Rahmen des Versorgungsausgleichs um einen Abschlag an Entgeltpunkten geminderte, ganz oder teilweise entfallene Rentenanwartschaften wieder aufgefüllt werden können.[1]

Es ist auch ein Berechnungselement zur Bestimmung der Beitragszahlung, mit der eine Rentenminderung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente ausgeglichen werden kann.[2]

[1] § 187 Abs. 3 SGB VI,

s. Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung, Umrechnungsfaktoren.

[2]

S. Umrechnungsfaktoren, Ausgleich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente.

1.3 Dynamisierung von Beitragsbemessungsgrundlagen

Aus der Veränderung des Dur...

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