Dienstleistungen können in unterschiedlicher Form erbracht werden, beispielsweise durch Beratung oder Auskunftserteilung. Abzugrenzen von der Dienstleistung ist die Sachleistung, die sich als "Naturalleistung" auf das "Zurverfügungstellen" von Leistungen (z. B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Hilfsmittel) beschränkt.

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird bestimmt, dass die Versicherten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen erhalten, soweit nichts Abweichendes vorgesehen ist.[1] Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des SGB V Verträge mit den Leistungserbringern.[2]

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