Pflegereform: Ausschüsse empfehlen Änderung im PNG

Die Länder sehen im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNG), mit dem die Bundesregierung die Leistungsangebote der Pflegeversicherung weiterentwickeln möchte, umfangreiches Verbesserungspotenzial.

In der Plenarsitzung v. 11.5.2012 nahmen die Länder zu dem Vorhaben ausführlich Stellung.

Sie möchten hierdurch unter anderem das Recht der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen stärken.

Zudem wollen sie den Anspruch auf Kurzzeit- und Vertretungspflege flexibilisieren. Aufgrund des häufig hohen Alters und eigener gesundheitlicher Einschränkungen der Hauptpflegepersonen sei die Vertretungspflege anstatt bisher 4 künftig bis zu 8 Wochen im Jahr zu ermöglichen.

Beschränkungen für Ehrenamtliche und UV-Schutz für Pflegepersonen

Der Bundesrat stellt auch klar, dass ehrenamtliche Unterstützung der professionellen Versorgung im stationären Bereich auf ergänzende Leistungen - insbesondere die soziale Teilhabe - auszurichten ist. Er sieht ansonsten die Gefahr der Verdrängung professioneller Pflege.

Die Länder fordern auch einen einheitlichen Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen.

Zudem wollen sie im weiteren Verfahren die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Abrechnungsbetruges verbessern und hierzu den Datenaustausch der betroffenen Stellen optimieren.

Gesetz soll Leistungen und Finanzierung ab 2013 regeln

Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere Demenzkranke ab dem 1.1.2013 verbesserte Leistungen erhalten. Zudem soll der Gesetzentwurf die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anpassen. Hierzu ist eine kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge um 0,1 Beitragssatzpunkte vorgesehen. Diese soll im Jahr 2013 zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von rund 1,18 Mrd. EUR führen.

Pressestelle Bundesrat
Schlagworte zum Thema:  Pflegeversicherung, Pflegereform, Kurzzeitpflege