Geprüfte Krankenhausrechnungen waren zu 50 % falsch
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bei der Überprüfung von Krankenhausrechnungen eine Fehlerquote von 50 % aufgedeckt. Der Medizinische Dienst habe im ersten Halbjahr 2012 11 % aller Klinikabrechnungen überprüft, sagte Florian Lanz, der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede zweite Rechnung habe sich als fehlerhaft erwiesen. Lanz bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des «Spiegels».
Kein Betrug oder vorsätzliche Täuschung
Laut Magazin wurden die Kassen im vergangenen Jahr durch die fehlerhaften Abrechnungen mit hochgerechnet rund 2 Milliarden Euro belastet. Ein Teil dieser Summe konnte allerdings von den Kliniken zurückgeholt werden, sagte Lanz. Er betonte, dass diese Falschabrechnungen nicht unbedingt auf Betrug oder vorsätzliche Täuschung zurückgingen: «Wir sind keine Staatsanwaltschaft.»
Kassen tragen das Risiko der Rechnungsprüfung
Lanz kritisierte, dass die Krankenhäuser bei fehlerhaften Abrechnungen keinerlei Risiko trügen: Sie müssten lediglich den zuviel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Erweise sich eine überprüfte Rechnung dagegen als korrekt, müsse die Krankenkasse der Klinik 300 EUR als Entschädigung zahlen, berichtete Lanz.
Er verglich das Verfahren mit einer Fahrkartenkontrolle: «Wenn Sie eine Fahrkarte haben, dann muss der Kontrolleur Ihnen 5 EUR zahlen als Entschädigung, weil er Sie belästigt hat. Wenn Sie aber keine Fahrkarte haben, dann sagt der Kontrolleur: "Na, dann kaufen Sie sich doch bitte mal eine", und mehr Strafe gibt es nicht.» Dieses kaum nachvollziehbare System werde auch durch laufende Gesetzgebungsverfahren nicht geändert, kritisierte Lanz.
Reform der Krankenhausfinanzierung bis 2013 geplant
Die Krankenhausfinanzierung soll noch vor der Bundestagswahl reformiert werden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Sonntag. Die Reform werde derzeit im Parlament beraten. Sie sehe vor, dass ein «Schlichtungsausschuss» von Kliniken und Kassen bis Ende 2013 Verfahren entwickelt, mit denen bürokratischer Aufwand und Interpretationsspielräume reduziert werden.
Bei bewusster Falschabrechnung gilt Strafrecht
Sanktionen für Falschabrechnungen seien entgegen früherer Vorschläge aus dem Ministerium aber nicht vorgesehen. Der Sprecher verwies darauf, dass bei bewusster Falschabrechnung schon heute das Strafrecht greife.
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