Digitaler Impfpass für Smartphones geht an den Start
Eine vollständige Corona-Impfung soll man künftig auch per Smartphone nachweisen können – mit einem digitalen Impfpass, der am 10. Juni 2021 an den Start gehen soll. Die Anwendung namens „CovPass“ soll als Beleg bei gelockerten Corona-Beschränkungen eingesetzt werden können und zur Sommerferienzeit Reisen in Europa erleichtern. Dabei geht es um eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Vorgesehen ist auch, dass sich mehrere Millionen bereits geimpfte Menschen den digitalen Nachweis etwa bei Ärzten und Apotheken nachträglich besorgen können.
Digitaler Impfpass: Deutschland setzt Vorhaben der EU um
Deutschland setzt mit dem „CovPass“ ein Vorhaben der Europäischen Union um. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf Details eines Zertifikats geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann.
Erstellung des digitalen Impasses direkt in Praxen und Impfzentren
Den digitalen Nachweis soll man sich direkt in Praxen oder Impfzentren erstellen lassen können. Dafür wird ein Code erzeugt, den man gleich mit dem Smartphone abscannen oder auf Papier mitnehmen und später scannen kann. Genutzt werden kann der Nachweis dann über eine kostenlose App, die ihn lokal auf dem Handy speichert.
Digitaler Impfpass: Nachträgliche Erstellung für bereits vollständig Geimpfte
Knapp 19 Mio. Bürger sind inzwischen schon vollständig geimpft, ehe der digitale Nachweis starten konnte. Sie können ihn aber noch nachträglich bekommen. Impfzentren sollen ihn ausgedruckt per Post zuschicken. Außerdem können Ärzte und auch Apotheken ein Zertifikat erstellen. Viele Apotheken wollen dies ab 14. Juni 2021 anbieten, wie die Branchenvereinigung ankündigte.
Erstellung des digitalen Impfpasses nur durch autorisierte Personen
Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen nur autorisierte Personen den digitalen Impfnachweis erstellen. Geschieht dies nachträglich ausgehend vom Papier-Impfheft, soll man auch einen Ausweis vorzeigen müssen, wie das Gesundheitsministerium erläutert. Apotheken könnten die gelben Impfbücher auf Fälschungen überprüfen, wie sie es bei anderen Dokumenten wie Rezepten auch schon tun.
Digitaler Impfpass: Impfnachweis auch in Corona-Warn-App
Der digitale Impfnachweis kann nicht nur über die neue „CovPass“-App angezeigt werden, sondern auch in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes, die schon mehr als 28 Mio. Mal heruntergeladen wurde. Experten schätzen, dass 25 Mio. Menschen sie aktiv nutzen. Der Unterschied: Die „CovPass“-App hat anders als die Corona-Warn-App keine Kontaktverfolgungsfunktion.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026