Digitaler Impfpass für Smartphones geht an den Start
Eine vollständige Corona-Impfung soll man künftig auch per Smartphone nachweisen können – mit einem digitalen Impfpass, der am 10. Juni 2021 an den Start gehen soll. Die Anwendung namens „CovPass“ soll als Beleg bei gelockerten Corona-Beschränkungen eingesetzt werden können und zur Sommerferienzeit Reisen in Europa erleichtern. Dabei geht es um eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Vorgesehen ist auch, dass sich mehrere Millionen bereits geimpfte Menschen den digitalen Nachweis etwa bei Ärzten und Apotheken nachträglich besorgen können.
Digitaler Impfpass: Deutschland setzt Vorhaben der EU um
Deutschland setzt mit dem „CovPass“ ein Vorhaben der Europäischen Union um. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf Details eines Zertifikats geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann.
Erstellung des digitalen Impasses direkt in Praxen und Impfzentren
Den digitalen Nachweis soll man sich direkt in Praxen oder Impfzentren erstellen lassen können. Dafür wird ein Code erzeugt, den man gleich mit dem Smartphone abscannen oder auf Papier mitnehmen und später scannen kann. Genutzt werden kann der Nachweis dann über eine kostenlose App, die ihn lokal auf dem Handy speichert.
Digitaler Impfpass: Nachträgliche Erstellung für bereits vollständig Geimpfte
Knapp 19 Mio. Bürger sind inzwischen schon vollständig geimpft, ehe der digitale Nachweis starten konnte. Sie können ihn aber noch nachträglich bekommen. Impfzentren sollen ihn ausgedruckt per Post zuschicken. Außerdem können Ärzte und auch Apotheken ein Zertifikat erstellen. Viele Apotheken wollen dies ab 14. Juni 2021 anbieten, wie die Branchenvereinigung ankündigte.
Erstellung des digitalen Impfpasses nur durch autorisierte Personen
Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen nur autorisierte Personen den digitalen Impfnachweis erstellen. Geschieht dies nachträglich ausgehend vom Papier-Impfheft, soll man auch einen Ausweis vorzeigen müssen, wie das Gesundheitsministerium erläutert. Apotheken könnten die gelben Impfbücher auf Fälschungen überprüfen, wie sie es bei anderen Dokumenten wie Rezepten auch schon tun.
Digitaler Impfpass: Impfnachweis auch in Corona-Warn-App
Der digitale Impfnachweis kann nicht nur über die neue „CovPass“-App angezeigt werden, sondern auch in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes, die schon mehr als 28 Mio. Mal heruntergeladen wurde. Experten schätzen, dass 25 Mio. Menschen sie aktiv nutzen. Der Unterschied: Die „CovPass“-App hat anders als die Corona-Warn-App keine Kontaktverfolgungsfunktion.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.117
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
963
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
336
-
Neue Arbeitsverhältnisse
284
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
254
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
244
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
200
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
181
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
150
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026