Digitaler Impfpass für Smartphones geht an den Start
Eine vollständige Corona-Impfung soll man künftig auch per Smartphone nachweisen können – mit einem digitalen Impfpass, der am 10. Juni 2021 an den Start gehen soll. Die Anwendung namens „CovPass“ soll als Beleg bei gelockerten Corona-Beschränkungen eingesetzt werden können und zur Sommerferienzeit Reisen in Europa erleichtern. Dabei geht es um eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Vorgesehen ist auch, dass sich mehrere Millionen bereits geimpfte Menschen den digitalen Nachweis etwa bei Ärzten und Apotheken nachträglich besorgen können.
Digitaler Impfpass: Deutschland setzt Vorhaben der EU um
Deutschland setzt mit dem „CovPass“ ein Vorhaben der Europäischen Union um. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf Details eines Zertifikats geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann.
Erstellung des digitalen Impasses direkt in Praxen und Impfzentren
Den digitalen Nachweis soll man sich direkt in Praxen oder Impfzentren erstellen lassen können. Dafür wird ein Code erzeugt, den man gleich mit dem Smartphone abscannen oder auf Papier mitnehmen und später scannen kann. Genutzt werden kann der Nachweis dann über eine kostenlose App, die ihn lokal auf dem Handy speichert.
Digitaler Impfpass: Nachträgliche Erstellung für bereits vollständig Geimpfte
Knapp 19 Mio. Bürger sind inzwischen schon vollständig geimpft, ehe der digitale Nachweis starten konnte. Sie können ihn aber noch nachträglich bekommen. Impfzentren sollen ihn ausgedruckt per Post zuschicken. Außerdem können Ärzte und auch Apotheken ein Zertifikat erstellen. Viele Apotheken wollen dies ab 14. Juni 2021 anbieten, wie die Branchenvereinigung ankündigte.
Erstellung des digitalen Impfpasses nur durch autorisierte Personen
Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen nur autorisierte Personen den digitalen Impfnachweis erstellen. Geschieht dies nachträglich ausgehend vom Papier-Impfheft, soll man auch einen Ausweis vorzeigen müssen, wie das Gesundheitsministerium erläutert. Apotheken könnten die gelben Impfbücher auf Fälschungen überprüfen, wie sie es bei anderen Dokumenten wie Rezepten auch schon tun.
Digitaler Impfpass: Impfnachweis auch in Corona-Warn-App
Der digitale Impfnachweis kann nicht nur über die neue „CovPass“-App angezeigt werden, sondern auch in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes, die schon mehr als 28 Mio. Mal heruntergeladen wurde. Experten schätzen, dass 25 Mio. Menschen sie aktiv nutzen. Der Unterschied: Die „CovPass“-App hat anders als die Corona-Warn-App keine Kontaktverfolgungsfunktion.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.592
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
992
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
274
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
200
-
Neue Arbeitsverhältnisse
191
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
170
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
161
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
142
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
136
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
124
-
GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigt stabile Versorgungslage bei Hilfsmitteln
28.07.2026
-
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Rettungsflug im Ausland
23.07.2026
-
Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme
22.07.2026
-
Neues Gesetz treibt Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
21.07.2026
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026
-
Steigende Eigenanteile belasten Heimbewohner immer stärker
14.07.2026
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026