Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Steinmetz erleidet während seiner Arbeit einen Bizepssehnenriss
Ein selbstständiger Steinmetzmeister lieferte einen mehr als 50 kg schweren Findling an einen Kunden aus. Als er den nassen und glatten Stein anhob, rutschte dieser ihm aus den Fingern. Beim Nachfassen riss die körperferne Bizepssehne seines rechten Armes. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit der Begründung ab, es fehle an einer äußeren Gewaltanwendung. Der 63-Jährige aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg erhob hiergegen Klage.
Landessozialgericht stellt Arbeitsunfall und Unfallschaden fest
Das Landessozialgericht stellte fest, dass ein Arbeitsunfall vorliegt und der Bizepssehnenriss einen hierdurch verursachten Gesundheitsschaden darstellt. Unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung seien zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führten. Hierfür sei kein besonderes, ungewöhnliches Geschehen erforderlich, vielmehr genüge z.B. auch ein Stolpern. Die erforderliche äußere Einwirkung könne beispielsweise auch in der Kraft liegen, die ein schwerer und festgefrorener Stein dem Versicherten entgegensetze. Daher sei – entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft - durch das überraschende Moment und die akute Kraft beim Nachfassen des Findlings durch den Steinmetz ein Unfallereignis anzunehmen.
Der Bizepssehnenriss sei auch durch dieses Unfallereignis verursacht worden. Aufgrund der zusätzlichen akuten Krafteinwirkung, die über eine bloße willentliche Kraftanstrengung hinausgehe, sei von einem geeigneten Unfallmechanismus auszugehen. Der Versicherte habe zudem sofort nach dem Unfallereignis seine Arbeit abgebrochen und sei im Krankenhaus operativ behandelt worden. Ferner habe ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten ergeben, dass Hinweise für eine vorbestehende Verschleißerkrankung nicht vorlägen.
Hinweis: Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 4.11.2020, L 3 U 155/18
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
953
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
746
-
Neue Arbeitsverhältnisse
537
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
394
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
364
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
278
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
246
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
223
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
203
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
19110
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026