Kündigung von Mietvertrag bei häuslicher Gewalt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 30.1.2026 auf Initiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, der es Betroffenen häuslicher Gewalt ermöglichen soll, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. In der Regel müssen dabei alle Mieter zustimmen.
Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung, bleibt dem Opfer bisher nur der Weg über ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme. Das stelle eine erhebliche Hürde dar – nicht zuletzt, weil die Betroffenen oft erneut mit den Tätern konfrontiert werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung sollen Betroffene bereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen.
Das Gewaltschutzgesetz regele bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer und solle entsprechend ergänzt werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren sei dann nicht mehr erforderlich.
Die Bundesregierung kann sich nun zum Vorschlag des Bundesrates äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann sich dieser mit dem Gesetzentwurf beschäftigen muss, gibt es nicht.
Länderinitiative "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes"
Kampagne der Wohnungswirtschaft gegen häusliche Gewalt
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hat gemeinsam mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen, einer Beratungseinrichtung, die Kampagne "Kein Raum für häusliche Gewalt" gestartet. Die Webseite ist am 15.1.2026 online gegangen.
Nach der Pilotphase, an der sich 13 Wohnungsunternehmen an zwölf Standorten beteiligt haben, ist im ersten Halbjahr 2026 ein landesweiter Ausbau der Kampagne vorgesehen. Weitere Wohnungsunternehmen hätten bereits Interesse an einer Beteiligung bekundet.
Der vdw versteht das Projekt als Vernetzungsinitiative: Wohnungsunternehmen, Polizei, Beratungsstellen und weitere Akteure arbeiten eng zusammen.
Häusliche Gewalt im Wohnumfeld sichtbar machen
Auslöser für die Kampagne sind steigende Zahlen: 32.545 Fälle häuslicher Gewalt registrierte die Polizei im Jahr 2024 in Niedersachsen – rund neun Prozent mehr als 2023. Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.
Geplant sind Informationsmaterialien in Treppenhäusern und Wohnquartieren sowie praxisnahe Schulungen für Mitarbeiter der Wohnungsunternehmen. Diese sollen Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen und Betroffene an Beratungsstellen oder Polizei vermitteln. Ziel sei es, Sicherheit im Handeln zu geben – und Verantwortung zu teilen.
"Häusliche Gewalt passiert dort, wo Menschen sich eigentlich sicher fühlen sollten: in den eigenen vier Wänden", sagte vdw-Verbandsdirektorin Susanne Schmitt. "Wegschauen ist keine Option." Ziel sei es, Betroffenen zu zeigen, dass sie nicht allein seien und Hilfe finden könnten. Sie sieht die Kampagne als Teil des sozialen Engagements der Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften.
Gegen häusliche Gewalt: Politische Forderungen
Aus dem Landtag kam Zustimmung zur Initiative. Die Grünen-Abgeordnete Evrim Camuz erklärte, Gewalt dürfe "in keinem Zuhause Platz haben". Die rot-grüne Landesregierung verankere im Zuge einer Reform elektronische Fußfesseln im niedersächsischen Polizeigesetz. Opfer könnten so bei Annäherung durch Täter frühzeitig gewarnt werden.
Kritik kam aus der Opposition. "Präventionskampagnen sind wichtig und richtig – doch sie allein stoppen keinen Täter", sagte die CDU-Abgeordnete Birgit Butter. Sie forderte eine sofortige rechtliche Grundlage für den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Polizeigesetz. Die Regierung verzögere notwendige Entscheidungen.
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