Einschüchterung von Richtern und Anwälten

Nach Drohungen gegen Richter und eine Anwältin im Zusammenhang mit einer Entscheidung zum Asylrecht verurteilen Justizminister, Anwaltskammern und -vereine die Vorfälle entschieden. Sie betonen die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz als Fundament des Rechtsstaats.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sowie die Bundesministerin der Justiz verurteilen entschieden alle Angriffe auf die Justiz und die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verurteilen Bedrohungen von Richterinnen und Richtern genauso wie von Anwältinnen und Anwälten auf das Schärfste.  

Richter und Anwältin werden nach Eilentscheidung gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden diffamiert und bedroht 

Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht am 2.6.2025 in einer Eilentscheidung festgestellt hat, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig sind, wurden die beteiligten Richterinnen und Richter diffamiert und bedroht. Außerdem veröffentlichte ein rechtes Nachrichten-Portal den vollständigen Namen und das Foto einer Asylrechtsanwältin, die die Betroffenen vertreten haben soll. 

Der Eilentscheidung zugrunde lag der Fall zweier Männer und einer Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9.5.2025 wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem VG. Das Gericht befand, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass die Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. 

Angriffe auf Richter und Anwälte sind Angriffe auf den Rechtsstaat 

Die Reaktionen auf die Angriffe auf die Richter und Anwälte von Seiten der Justiz und zahlreicher Anwaltsverbände erfolgten prompt und scharf.  

Bereits am 5.6.2025 stellte sich die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg schützend vor die Richter und erklärte, dass „jegliche Form von Gewalt, Drohungen oder Einschüchterungen niemals Teil von Kritik an Urteilen oder Richtern sein darf.“ 

In ihrer Gemeinsamen Erklärung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und der Bundesministerin der Justiz vom 6.5.2025 verurteilen diese entschieden jegliche Angriffe gegen die Justiz und die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter: 

„Die richterliche Unabhängigkeit ist ein unverzichtbares Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Wer sie angreift, greift die Grundwerte unserer Verfassung an. Es ist zentrale Aufgabe der unabhängigen Gerichte, über die Einhaltung des Rechts zu entscheiden. Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Justiz zu bewahren und zu fördern. 

Die Justiz ist Garantin für Rechtssicherheit, Freiheit und Gerechtigkeit. Ihre Unabhängigkeit zu schützen, ist unsere gemeinsame Verantwortung. Wir stehen geschlossen an der Seite der Gerichte und Staatsanwaltschaften.“ 

In einem Statement der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), das ebenfalls am 6.6.2025 veröffentlicht wurde, heißt es: 

„Mit großer Irritation hat die BRAK der Presse entnommen, dass nach den Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zum Asylrecht Richterinnen und Richter bedroht werden. (...) Als Anwaltschaft setzen wir uns für den Zugang zum Recht ein. Dies schließt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln ebenso ein, wie die zwingende Akzeptanz von Gerichtsurteilen. Dies macht unseren Rechtsstaat aus. Die Wahrung und Verteidigung des Rechtsstaates ist für die Anwaltschaft von höchster Wichtigkeit.“ 

Nachdem bekannt wurde, dass auch die Asylrechtsanwältin öffentlich an den Pranger gestellt wurde, veröffentlichten der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am 12.6.2025 eine gemeinsame Erklärung, in der sie die Einschüchterung von Anwälten für inakzeptabel erklären: 

„Die Anwaltschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats. (...) Eine Anwältin bewusst zur Zielscheibe rassistisch motivierter Anfeindungen oder gar Übergriffe zu machen, ist unverantwortlich und abscheulich. (...) Die Strategie ist klar: die Skandalisierung gewöhnlicher rechtsstaatlicher Vorgänge und die Einschüchterung derer, die ihrer Aufgabe im Rechtsstaat nachkommen.“ 



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