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16.03.2012
Kanzleitipps
Ein Rechtsanwalt muss beim Zugang von Entscheidungen über die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses hinaus aktiv werden. Er muss überprüfen, ob die Entscheidung beigefügt ist, und sie im Hinblick auf durch die Zustellung ausgelöste Fristen durchgehen. Nicht richtig ist, insoweit dem Büropersonal, auch für die sich daraus ergebenden notwendigen Folgeschritte, freie Hand zu lassen.mehr