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21.11.2011
Kanzleitipps
Erhalten Steuerpflichtige einen Steuerbescheid vom Finanzamt, können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, sonst ist er bindend. Rettung bei verpasster Einspruchsfrist ist möglich, wenn der Bescheid ungewöhnlich lange unterwegs war oder gar bei der Post verloren ging. Dabei ist die Beweislage bei einem verlorenen Brief für den Empfänger günstiger, als bei blosser Verspätung.
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