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16.03.2010
Kanzleitipps
Ein ordnungsgemäß geführter Fristenkalender allein genügt nicht den Sorgfaltsanforderungen an die anwaltliche Kontrollpflicht. Erforderlich sind zusätzliche organisatorische Maßnahmen der Gegenkontrolle. Die aber sind, je nach Art der Frist, von Fall zu Fall unterschiedlich.
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