News
21.12.2010
Kanzleitipps
Hatten Sie aufgrund des Schneechaos einen Verkehrsunfall, können Sie die Reparaturkosten eventuell mit dem Finanzamt teilen. Ein Werbungskostenabzug kommt in Frage, wenn sich der Unfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder bei einer Familienheimfahrt in Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ereignete.
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