News 16.03.2010 Kanzleitipps

Ein ordnungsgemäß geführter Fristenkalender allein genügt nicht den Sorgfaltsanforderungen an die anwaltliche Kontrollpflicht. Erforderlich sind zusätzliche organisatorische Maßnahmen der Gegenkontrolle. Die aber sind, je nach Art der Frist, von Fall zu Fall unterschiedlich.

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