Justizcloud soll bis Ende 2026 umgesetzt werden

Damit werden auch die Voraussetzungen geschaffen für zentrale Justiz-Onlinedienste, KI-Einsatz und eine bundeseinheitliche Beweismittelcloud. Auch die Integration von weiteren Akteuren der Rechtspflege wie Notaren und Rechtsanwälten soll ermöglicht werden. Bis Ende 2026 ist die schrittweise Umsetzung einer ersten lauffähigen Version der Justizcloud vorgesehen.
Die Konzeption und Umsetzung einer bundesweit einheitlichen Justizcloud ist eines der zentralen Digitalisierungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz. Sie soll auch nach dem Regierungswechsel mit Nachdruck vorangetrieben und in den kommenden Jahren schrittweise aufgebaut werden. Justizdaten werden bislang dezentral auf Landesebene verwaltet, wobei jedes Bundesland eigene Systeme nutzt und pflegt.
Bündelung spart Kosten und Fachkräfte
Beim ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 haben die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder beschlossen, die Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud zu untersuchen. Die Vorteile eines gemeinsamen Vorgehens bei der Justizdigitalisierung waren für alle Beteiligten offensichtlich: Damit nicht jedes Bundesland selbst Cloudinfrastruktur aufbauen und unterhalten muss, entschied man sich für einen zentralen Ansatz in Form einer bundesweiten Justizcloud. Die besonderen Fähigkeiten, die man für Aufbau und Betrieb dieser Technik braucht, sind am Arbeitsmarkt so knapp und teuer, dass es sich dabei besonders lohnt, Fachkräfte und Ressourcen zu bündeln.
Justizcloud ist machbar und wird bereits umgesetzt
Der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung liegt seit Januar 2025 vor. Das Ergebnis ist eindeutig und besagt, dass die Justizcloud machbar ist und sich passgenau „von der Justiz für die Justiz im föderalen Gefüge“ errichten lässt. Sie kann auf vertrauter Infrastruktur aufbauen und einen „souveränen Zugang zu innovativen Cloud-Technologien für eine moderne Anwendungslandschaft“ bieten.
Die Justiz ist erste Schritte in Richtung Cloud bereits gegangen: Die neuen Fachverfahren GeFa (Gemeinsames Fachverfahren) und AuRegis (länderübergreifendes gemeinsames Registerfachverfahren) werden „Cloud nativ“ entwickelt. Unter Rückgriff auf die sichere Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister der Länder soll eine gemeinsame Betriebsumgebung für Clouddienste und cloudfähige Anwendungen der Justiz geschaffen werden (sog. Private Community Cloud).
BSI ist mit dabei
Um die sensiblen Daten der Justizcloud auch angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe abzusichern, erfolgt die Speicherung der Daten zunächst wie auch bislang lokal in den Rechenzentren der Länder. Für die Übertragung der Daten über das Justiznetz sollen zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) höchste Sicherheitsstandards etabliert werden. Dabei gilt der „security-by-design“-Ansatz, d.h. die IT-Sicherheit wird von Anfang an mitgedacht.
Plattform für KI und Datenaustausch
Die Einsatzbereiche der Justizcloud sollen schrittweise erweitert werden. Zukünftig könnte die Justizcloud auch als Plattform für weitere Anwendungen dienen, etwa als zentrales Datenmanagementsystem zum Dokumentenaustausch oder für den sicheren Betrieb justizeigener KI-Anwendungen. Auch sollen weitere Akteure der Rechtspflege, wie Rechtsanwälte und Notare, in die Justizcloud integriert werden, was den Datenaustausch zwischen Behörden und Rechtsdienstleistern erheblich vereinfachen würde. Paradebeispiel dafür ist der geplante Aufbau einer bundeseinheitlichen Beweismittelcloud.
Erste lauffähige Version Ende 2026
Bis Ende 2026 soll ein Minimum Viable Product der bundeseinheitlichen Justizcloud gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern aufgebaut werden. Ein Minimum Viable Product ist eine erste lauffähige Version. Bis dahin soll ein justizeigenes Netzwerk zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern der Länder aufgebaut, eine eigene Cloudplattform betrieben und eine dezidierte Justizcloud-Einheit organisatorisch und personell aufgebaut werden, die den Betrieb der Justizcloud übernimmt. Vorher muss allerdings noch die Anschubfinanzierung sichergestellt werden, die aus den Mitteln für die Digitalisierungsinitiative der Justiz erfolgen soll.
Es ist zu hoffen, dass der Ausbau der ersten lauffähige Version und die Einbindung weiterer rechtlicher Akteure schnell geschehen, da die Justizcloud die Zusammenarbeit von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälten erheblich vereinfachen und deutlich effizienter und transparenter machen könnte.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium der Justiz: „Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud“
Bundesministerium der Justiz: „Abschlussbericht: Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud“
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