Betreibt ein Dritter die Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZVG diesem Verfahren nach dessen Anordnung bis zum Schluss der Versteigerung beitreten und dort ihre nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Forderungen oder Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ZVG anmelden.[1] Der Beitritt besitzt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem "Eigenantrag" mehrere Vorteile. Vor allem ist die Kostenbelastung geringer. Denn nur im Fall eines Eigenantrags muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kosten des Verfahrens, z. B. die eines Sachverständigen oder Veröffentlichungskosten, tragen. Der Beitritt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt ferner dazu, dass das Wohnungseigentum ggf. verkäuflich wird, weil durch den Beitritt – liegen dem Beitritt Ansprüche der Rangklasse 2 zugrunde – in der Regel das geringste Gebot sinkt.

3.3.2.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Zwangsversteigerung eines Dritten sind mit denen bei einem Eigenantrag nicht identisch. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss allerdings auch in diesem Fall gegen einen Wohnungseigentümer über titulierte Forderungen verfügen. Fallen die Forderungen unter § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, darf der Höchstbetrag des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG auch hier nicht überschritten sein.

3.3.2.2 Verwalter

Der Verwalter ist von Gesetzes wegen zwar nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG befugt, aber in der Regel von den Wohnungseigentümern nicht ermächtigt, den Beitrittsantrag zu stellen.[1] Wie beim Eigenantrag ist der Verwalter aber regelmäßig verpflichtet, die Wohnungseigentümer über diese Möglichkeit zu informieren und eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bzw. über das Einholen von Rechtsrat herbeizuführen.[2]

 

Musterschreiben: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

An das

Amtsgericht - Vollstreckungsgericht

____________

____________

In der Zwangsvollstreckungssache

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ___________, vertreten durch den Verwalter __________ [Name und Anschrift]

– Gläubigerin –

gegen

__________ [Name und Anschrift]

– Schuldner –

stelle ich

 
Antrag auf Anordnung des Beitritts zur Zwangsversteigerung

Der Schuldner ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________ [Anschrift]. Er ist Alleineigentümer der unvermieteten Wohnung Nr. _____ – Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stehen gegen den Schuldner folgende Ansprüche zu:

  • Nachschüsse gemäß Beschluss vom _____ [Datum] _____ EUR;
  • Nachschüsse gemäß Beschluss vom _____ [Datum] _____ EUR;
  • Vorschüsse für die Zeit von _____ [Datum] bis heute _____ EUR;
  • Vorschüsse ab _____ [Datum] bis zum Zuschlag von monatlich _____ EUR.

Die Ansprüche auf Nachschuss sind im Versäumnisurteil des Amtsgerichtes _____ [Name] Aktenzeichen _____ vom ______ [Datum] zzgl. _____ [Höhe] Zinsen seit dem ______ [Datum] tituliert. Das Originalurteil ist beigefügt.

Namens und im Auftrag der Gläubigerin beantrage ich den Beitritt zu der mit Beschluss des Amtsgerichtes ________ vom ______ [Datum] zu dem Aktenzeichen ________ angeordneten Zwangsversteigerung zuzulassen.

Die Forderung ist bevorrechtigt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG. Der dahin gehende Anspruch wird bereits jetzt geltend gemacht.

Die entsprechenden Voraussetzungen dafür liegen vor, wie aus dem beigefügten Titel ersichtlich ist. Es handelt sich um einen Titel, aus dem die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, die Art der Forderung (_______________ Vor- bzw. Nachschuss nach §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG _______________) für den Zeitraum vom ______ bis zum ______ und die Fälligkeit der Forderungen ersichtlich sind.

Unterschrift

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