Leitsatz

Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Unterlassungsanspruch gegen einen Miteigentümer, der die Wohnung eines anderen Miteigentümers angemietet hat

 

Normenkette

§§ 15, 43 WEG; § 17 a GVG; § 1004 BGB

 

Kommentar

Die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte ist auch dann eröffnet, wenn die Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer vorgehen, der die Wohnung eines anderen Eigentümers gemietet hat und der als Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch von der Mietsache macht (hier: Ausdehnung eines Restaurantbetriebs in den gemeinschaftlichen Vorgarten).

 

Link zur Entscheidung

KG v. 13.12.2004, 24 W 298/03, NZM 10/2005, 382KG Berlin, Beschluss vom 13.12.2004, 24 W 298/03

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