Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die für eine Reise oder einen Erholungsaufenthalt notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Bürger sachkundig zu beraten. Er hat insbesondere Angaben zu machen über Fahrtroute und Reiseziel, Reiseprogramm sowie Teilnahmebedingungen und Preis, über Reiseversicherungen, Kategorie, der Leistungen einschließlich Art der Beförderung und Unterbringung sowie bei Auslandsreisen in erforderlichem Umfang über Zoll-, Währungs- und Gesundheitsbestimmungen.

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