Der Kl. nimmt die Bekl. auf Zahlungen aus einer mit dieser abgeschlossenen Vollkaskoversicherung in Anspruch. Der Kl. erlitt am 2.12.2012 gegen 5.20 Uhr mit seinem Pkw auf der Straße zwischen O und S einen Verkehrsunfall. Dieser ereignete sich so, dass der Kl. bei geradem Fahrbahnverlauf unabhängig von einer verkehrsbedingten Ursache in den Gegenverkehr geriet und es dort zu einem Frontalzusammenstoß mit dem Fahrzeug der Zeugin W kam. Am Fahrzeug des Kl. entstand Totalschaden. Eine Messung der BAK des Kl. um 8.45 Uhr ergab einen Wert von 0,76 ‰. Zuvor hatte der Kl. sowohl im Rettungswagen als auch in der Notaufnahme bereits Infusionen erhalten. Eine frühere Blutentnahme konnte nicht ausgewertet werden, da keine ausreichende Menge Blut entnommen worden war.

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