Der Bürger[2] nimmt die Polizei besonders und gerade mit Bezug auf ihre Aufgaben im Straßenverkehr wahr – hier kommt ein jeder irgendwann einmal mit Polizeidienstkräften in Berührung: wenn beispielsweise Polizeibeamte anlässlich eines Verkehrsunfalls zum Unfallort gerufen werden, dort Beweise gesichert und ggf. gewonnen werden, zudem Beamte bei Verkehrskontrollen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstößen und dergleichen mittelbar als Zeugen oder unmittelbar als Ermittlungsbeamte – also in ihrer repressiven Tätigkeit – in Erscheinung treten. Seltener wird die Polizei im Rahmen der Erziehung wahrgenommen, auch wenn sicherlich nahezu jeder Verkehrsteilnehmer schon einmal von einem Polizeibeamten angesprochen worden ist, damit er sein Verhalten im Verkehr ändere, um zukünftige Gefährdungen oder Missstände zu verhindern. Dass die Polizei im Bereich der Erkennung von Gefahren für den Straßenverkehr durch Auswertung und Beobachtung gleichsam präventiv tätig ist, ist sicherlich nicht jedem Bürger bekannt.

[2] Auch wenn hier in der männlichen Form formuliert wird, ist dies nur der leichteren Lesbarkeit geschuldet.

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