Am 1.12.2017 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3723). Durch die Verordnung soll die Anwendbarkeit diverser EU-Richtlinien und EU-Verordnungen, die nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten, auf Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO und Änderungen nach § 19 StVZO erweitert werden. Zudem sollen die Voraussetzungen für Sanktionsvorschriften auf nationaler Ebene geschaffen werden, die durch die EG-Verordnung Nr. 595/2000 (Betrieb ohne Reagenz/AdBlue) gefordert sind.

Quelle: BR-Drucks 569/17

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