Die Kl. nimmt die Bekl. als ihr Haftpflichtversicherer in Regress i.H.v. 2.500 EUR. Die Bekl. verursachte mit dem bei der Kl. haftpflichtversicherten Kfz einen Verkehrsunfall, als sie beim Ausparken gegen einen geparkten Pkw stieß. Die Bekl. hatte einen Anstoß bemerkt und die Unfallstelle verlassen. Nachdem die Polizei sie aufgrund von Zeugenaussagen ermittelt hatte, informierte sie die Kl. und räumte den Vorwurf ein.

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