Hinweis

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht in der Lage ist, die Kosten für die Reparatur des durch den von Ihrem Versicherungsnehmer verursachten Unfall beschädigten Pkw aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Er ist Auszubildender, verfügt nicht über Rücklagen und kann auch keinen Kredit für die Finanzierung der Pkw-Reparatur erhalten. Unser Mandant ist dringend auf die Benutzung eines Pkw angewiesen, weil er täglich vom Wohnort zur Berufsschule bzw. zum ausbildenden Betrieb anreisen muss. Die Beschädigung des Fahrzeuges ist so schwerwiegend, dass das Fahrzeug weder verkehrssicher noch betriebsbereit ist.

Wir erwarten daher eine sofortige Schadensregulierung.

 

Erläuterung:

Der Text richtet sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen.

Zur Sachverhaltsaufklärung und Haftungsabwägung lassen sich Versicherer immer wieder sehr viel Zeit und verweisen darauf, die Angaben des eigenen Versicherungsnehmers zur Sache bzw. die Unfallaufnahme durch die Polizei lägen noch nicht vor. Für die Zeit, in der ein Geschädigter sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann, hat er einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges ist ein geldwerter Vorteil, der zum Schadensersatzanspruch des Geschädigten gehört.

Vielfach versuchen Versicherer dem entgegenzuhalten, der Geschädigte habe im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht dafür Sorge zu tragen, das Fahrzeug mit eigenen oder Kreditmitteln alsbald zu reparieren, ohne dass er weiß, ob der Schädiger in voller Höhe Ersatz leisten wird.

Mit einem rechtzeitigen Hinweis darauf, dass es im konkreten Falle dem Geschädigten nicht möglich ist, mit eigenen oder Kreditmitteln vorzufinanzieren, sichert sich der Geschädigte die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Zeit bis zur Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung, auch wenn dies im Einzelfall mehrere Monate dauert. Der Geschädigte und seine Anwälte sind also gut beraten, von Beginn an auf diese konkrete Situation hinzuweisen.

Autor: Juliane Eifler

RAin Juliane Eifler, Neubrandenburg

zfs 12/2013, S. 663

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