Am 9.11.2012 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Das Gesetz, das am 1.1.2014 in Kraft treten soll, sieht die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrungspflicht im gesamten Zivilprozess (Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren) vor und soll die Einlegung unzulässiger Rechtsmittel verhindern, weil die Belehrung künftig Form, Frist und das zuständige Gericht enthalten muss. Die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung wird im Grundsatz jedoch auf Verfahren beschränkt, in denen eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. Dadurch soll der Mehraufwand für die Gerichte in einem vertretbaren Maß gehalten werden. Unterbleibt eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, soll dies bei einem Wiedereinsetzungsantrag berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des BMJ eingesehen werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 9.11.2012 (www.bmj.de)

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