Rechtsanwaltskosten werden bei der außergerichtlichen Regulierung i.d.R. nicht ersetzt.

Zugesprochen wird das Honorar für die Vertretung vor Gericht. Dieses richtet sich nach dem Streitwert. Das Honorar in der ersten Instanz beginnt bei 60 zł (ca. 14 EUR) bei einem Streitwert von bis zu 500 zł (ca. 110 EUR) und reicht bis zu 7.200 zł (ca. 1.600 EUR) bei einem Streitwert von über 200.000 zł (ca. 45.000 EUR).

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