Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 26.6.2008[1] Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wurde, das Ausweichen auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert. Dieses besonders in Deutschland mit Aufmerksamkeit verfolgte Urteil ist als Fortsetzung einer Reihe von Entscheidungen des EuGH zum sog. Führerscheintourismus einzuordnen. Parallel versucht der deutsche Gesetzgeber mit einer Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung diesen Missbrauch einzuschränken. Der Beitrag betrachtet die durch EuGH-Rechtsprechung und Gesetzgebung geprägte Entwicklung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Ziele der Europäischen Union (EU).

[1] EuGH, Urt. v. 26.6.2008 – C-334/06; C-335/06 und C-336/06; EuGH NJW 2008, S. 2403 = SVR 2008, S. 270 f. S.a. Pressemitteilung Nr. 41/08 des EuGH vom 26.6.2008.

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