Durch Urteil des Amtsgerichts wurde die Betroffene wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihr wird zur Last gelegt, sie habe das für sie geltende Rotlicht der dortigen Lichtzeichenanlage missachtet, wobei die Rotphase bei Überquerung der dortigen Haltelinie bereits ca. 36,13 Sekunden angedauert habe, und in der Folge die Kreuzung in einem Zug durchquert. Nach den weiteren Feststellungen hätte die Betroffene bei der gebotenen Aufmerksamkeit diesen Rotlichtverstoß unschwer vermeiden können. Mit ihrer Rechtsbeschwerde erstrebt die Staatsanwaltschaft die Verhängung des im Bußgeldbescheid vorgesehenen einmonatigen Regelfahrverbots, welches durch das Urteil in Wegfall geriet. Das OLG Karlsruhe hat auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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