Das AG Tiergarten hat den Betr. wegen einer innerorts vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 280 EUR verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn angeordnet. Der Betr. wendet sich gegen das Urteil mit der Rechtsbeschwerde. Das Rechtsmittel hat mit der Inbegriffsrüge Erfolg, so dass das KG das Urteil des AG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat.

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