Die Kl. macht Ansprüche wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs durch den Bekl. im Rahmen eines Verkehrsunfalls geltend. Die Kl. war im Unfallzeitpunkt Eigentümerin und Leasinggeberin des Pkw VT-T. Leasingnehmerin war die H. C. GmbH, die das Fahrzeug dem bei ihr beschäftigten Bekl. zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt hatte.

Der Bekl. befuhr am 21.7.2019 gegen 12.40 Uhr mit dem oben bezeichneten Pkw die … Straße in H. aus Richtung H. kommend und bog nach rechts in die … straße ab. Hierbei kam er ohne Fremdeinwirkung nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Hauswand des Anwesens … Straße 81. An dem Haus entstand ein Sachschaden von 7.125 EUR netto. Der Pkw der Kl. wurde im Frontbereich erheblich beschädigt. Der Bekl. entfernte sich anschließend vom Unfallort, ohne Feststellungen zu ermöglichen.

Eine bei dem Bekl. am Unfalltag um 14.16 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 3,19 Promille. Bei einer weiteren Blutprobe um 14.46 Uhr wurde ein BAK-Mittelwert von 3,07 Promille festgestellt.

In den Bedingungen für die "Dienstleistung Kaskoschutz" Kaskoschutz vereinbart und bestimmt:

2. Nicht vom KaskoSchutz umfasste Schäden:

a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Kein Kaskoschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichtet der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegenüber in der Voll- und Teilkaskodeckung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Der Verzicht gilt zugunsten eines leasingvertraglich zur Nutzung berechtigten Fahrers entsprechend.

Der Verzicht gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs und bei Herbeiführung des Kaskoschutzfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. In diesem Fall ist der Leasinggeber berechtigt, die Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge