Mit Urt. v. 13.11.2015 hat das AG Dresden die Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße i.H.v. 160 EUR verurteilt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat gegen sie verhängt. Auf die Rechtebeschwerde der Betr. hat das OLG Dresden das angefochtene Urt. aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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