Der Normaltarif kann nach der Rechtsprechung des BGH[20] sowohl auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels,[21] der Fraunhofer-Liste[22] als auch des arithmetischen Mittels beider Listen[23] ermittelt werden. Dies führt bekanntlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.[24] Eine einheitliche Linie ist in der Rechtsprechung bisher nicht absehbar.[25] Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte findet häufig nicht die Beachtung der untergeordneten Gerichte.[26] Die Berufungsgerichte können – selbst wenn Sie die erstinstanzliche Entscheidung zwar für vertretbar, aber nicht für überzeugend halten – eine Neubewertung nach eigenem Ermessen vornehmen.[27] Unbefriedigende Konsequenz dieser Divergenzen ist, dass es trotz der Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen nochmals zu einer flutartigen Zunahme gerichtlicher Streitigkeiten und zu erheblicher Rechtsunsicherheit kam.[28] Vor diesem Hintergrund ergibt sich sowohl für Geschädigte als auch für Haftpflichtige die Frage nach außergerichtlichen und gerichtlichen Handlungsoptionen, die im Folgenden erörtert werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen