Nach gesicherter, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhender Erkenntnis ist ab einer Konzentration von THC-Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml im Blutserum nach aktueller Rspr. von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen. Ein unsubstantiierter und auch nicht belegter Vortrag des Betroffenen ist nicht geeignet, den nach gesicherten und auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhender Erkenntnis fußenden Grenzwert für einen regelmäßigen Cannabiskonsum (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 26.8.2019 – 11 CS 19.1432 – juris Rn 13) in Frage zu stellen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.6.2021 – 3 M 118/21

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