Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 EUR. Den Einspruch des Betroffenen verwarf das AG gemäß § 74 Abs. 2 OWiG. Das BayObLG hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, sodann das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge