Diese Ersuchen sind in zwei Rechtsstreitigkeiten ergangen, in denen sich zum einen Herr Wiedemann und das Land Baden-Württemberg (Rechtssache C-329/06) und zum anderen Herr Funk und die Stadt Chemnitz (Rechtssache C-343/06) gegenüberstehen; sie betreffen die Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, die Führerscheine anzuerkennen, die Herrn Wiedemann und Herrn Funk in der Tschechischen Republik ausgestellt worden sind, nachdem ihnen ihre deutsche Fahrerlaubnis wegen Drogen- bzw. Alkoholkonsums entzogen worden war.

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