Am 1.6.2022 ist das Gesetz zur Beschleunigung verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) v. 24.5.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 802). Mit dem Gesetz soll die Gasversorgung mit LNG (Liquefied Natural Gas), also verflüssigtem Erdgas gesichert und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen vermindert werden. Zeitlich befristet können die Behörden von bestimmten Verfahrensanforderungen absehen, insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die im beschleunigten Verfahren erteilten Genehmigungen gelten nur befristet bis spätestens 31.12.2043. Danach darf ein Weiterbetrieb der Anlagen nur mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten erfolgen.

Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1021. Sitzung des Bundesrates am 20.5.2022

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