Die Kl. macht gegenüber ihrem Kfz-Kaskoversicherer Leistungsansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 4.5.2015 ereignet hat. Die Kl. unterhielt für den Pkw VW bei der Bekl. eine Kasko-Versicherung. Die Kl. ist an multiple Sklerose erkrankt. Am 4.5.2015 befuhr die Kl. mit dem Pkw VW im Stadtgebiet von D die G-Straße in Richtung B-Straße, um anschließend nach links in die B-Straße abzubiegen. Hierbei fuhr sie mit dem Fahrzeug gegen fünf abgestellte Fahrzeuge. Anschließend kippte ihr Fahrzeug auf die Seite. Nach dem Unfall wurde die Kl. für zwei Tage zur stationären Beobachtung im Krankenhaus aufgenommen. An ihrem Fahrzeug entstand Totalschaden.

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