Eigentlich wollte Eckhard Höfle bereits vor geraumer Zeit seine Tätigkeit im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beenden. Der Überredungskunst der übrigen Mitglieder gelang es jedoch, ihn zum befristeten Weitermachen zu bewegen. Er beschränkte sich 2007 deshalb zunächst darauf, das Amt des Regionalbeauftragten für Hessen-Süd, welches er seit etwa 21 Jahren innehatte, in jüngere Hände abzugeben. Nunmehr machte er endgültig Schluss, d.h. er stellte sich am 23.4.2010 in der Mitgliederversammlung nicht erneut zur Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses.

Mit Eckhard Höfle nimmt ein Kollege Abschied, der sich um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in besonders hohem Maße verdient gemacht hat. Es lässt sich kaum schildern, was Eckhard Höfle für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, darüber hinaus für die deutsche Anwaltschaft, alles getan hat. Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehörte er seit 1999, also über 11 Jahre an. Oft genug war er es, der in diesem Kreis überschnelle Reaktionen oder aus seiner Sicht unkluge Vorhaben verhinderte. Über viele Jahre war er auch Schatzmeister der Arbeitsgemeinschaft.

RAuN Eckhard Höfle

Die herausragenden Aktivitäten Eckhard Höfles beschränkten sich aber nicht nur auf seine Tätigkeit als Regionalbeauftragter und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses, sondern gingen viel weiter. Von 1985–2007 war er Mitglied des DAV-Gesetzgebungsausschusses Verkehrsrecht, ab 1990 dessen Vorsitzender. Viele Stellungnahmen tragen seine Handschrift. Er zeichnete sich auch als Autor ungezählter Fachbeiträge aus und war als Referent sowohl im "Wanderzirkus" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht als auch auf Anwaltstagen aktiv, dort zudem als Moderator verkehrsrechtlicher Veranstaltungen. Bevorzugte Themen: "Reform der Verkehrsunfallflucht", "Personenschadensmanagement", "Reform des Schadenersatzrechts", "Auswirkungen der Reform des VVG auf die Kfz-Versicherung" u.a.m. Nicht zu vergessen ist auch Eckhard Höfles Laudatio auf Generalbundesanwalt Kay Nehm aus Anlass der Verleihung des Richard-Spiegel-Preises im Jahre 2001.

Am Personenschadensmanagement beteiligte sich Eckhard Höfle nicht nur theoretisch, sondern auch aktiv als Mitglied des Beirates der Reha Care. Zudem ist der sog. Code of Conduct, der Voraussetzung für die Anerkennung der Betreiber des Personenschadensmanagements durch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist, entscheidend mit auf ihn zurückzuführen.

Nicht zu vergessen ist auch, dass Eckhard Höfle über viele Jahre dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt angehört hat.

All dies zeigt, wie breit gefächert Eckhard Höfles Aktivitäten und Verdienste nicht nur für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und den Deutschen Anwaltverein, sondern für die gesamte deutsche Anwaltschaft über so viele Jahre waren. Deshalb verlieh ihm DAV-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins am 12.5.2010 in Aachen das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft.

Für viele innerhalb und außerhalb der Anwaltschaft war und ist Eckhard Höfle ein wahrer Freund. Alle schätzen ihn vor allem auch als Mensch. Er ist verlässlich, in seinem Urteilsvermögen treffsicher, aber auch offen für andere Meinungen, mithin tolerant, kann vorzüglich formulieren und hat einen unglaublichen Humor. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses werden ihn vermissen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und die zfs-Schriftleitung – auch ihr gehörte er viele Jahre an – wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Seinen Hobbys, dem Golfen und der Jagd, vor allem aber seiner Familie kann er nun wohl etwas mehr Zeit als bisher widmen.

Für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV und die zfs-Schriftleitung

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