Am 1.4.2020 ist das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) v. 22.3.2020 in Kraft getreten (BGBl I. S. 640). Bereits am 13.3.2020 ist das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich v. 3.3.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 433). Der Inhalt des Gesetzespakets wurde bereits im Februar-Heft dargestellt (zfs 2020, 62).

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 5/2020, S. 242

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