Das Land Brandenburg, Zentraldienst der Polizei, Zentrale Bußgeldstelle Gransee (im Folgenden "Verwaltungsbehörde" genannt), führt gegen den Betr. ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsmessgerät PoliScan FM1.

Der Verteidiger begehrte unter anderem die Überlassung der gesamten Messreihe im Original mit Passwort und Token. Die Verwaltungsbehörde lehnte das Begehren des Verteidigers ab. Der Verteidiger beantragte sodann gerichtliche Entscheidung.

Das AG Nauen hat entscheiden, dem Verteidiger Einsicht in die Original-Messreihe nebst Passwort und Token zu gewähren, indem die entsprechenden Dateien auf einen vom Verteidiger zur Verfügung gestellten Datenträger übertragen werden. Wird kein Speichermedium zur Verfügung gestellt, ist dem Verteidiger die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumlichkeiten einer Verwaltungsbehörde in unmittelbarer Nähe zum Kanzleisitz des Verteidigers einzuräumen.

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