Am 27.3.2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht v. 27.3.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 569). Das Artikelgesetz umfasst die nachfolgend dargestellten Einzelgesetze und Gesetzesänderungen.

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