Auch wer bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse bildet und hierdurch behindert, gefährdet oder eine Sachbeschädigung verursacht, hat mit einem Regelfahrverbot zu rechnen. Während einfache Behinderung leicht feststellbar sein wird, werden Gefährdungen und Sachbeschädigungen gerade durch den Rettungsgassenverstoß kaum eine Rolle spielen. Fahrverbotsrelevante Umstände können unter Umständen sein, dass auch beim "Zur-Seite-Fahren" die Rettungsgasse immer noch nicht frei wäre, das "Hilfsfahrzeug" als solches in der konkreten Situation nicht ausreichend schnell erkennbar ist, das Einsatzfahrzeug eigentlich sein Ziel schon erreicht hat (also das Ziel etwa nur 2 oder 3 Autos entfernt ist) oder auch unter Umständen ein Mitverschulden der behinderten, gefährdeten, geschädigten Verkehrsteilnehmer vorliegt. Rechtsprechung hierzu ist zur Zeit der Erstellung dieses Beitrags noch nicht vorhanden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge