Fahrerlaubnisrecht

Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters

Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat am 28.2.2012 die Eckpunkte für die Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters (VZR) vorgestellt. Damit soll der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP umgesetzt werden, der durch die Reform des VZR "eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung" schaffen will. Das VZR soll durch ein Fahreignungsregister (FAER) ersetzt werden. Das "Mehrfachtäter-Punktesystem" wird zum "Fahreignungs-Bewertungssystem": Vorgesehen ist u.a., dass anstelle der bisherigen Bewertung der Verkehrsverstöße von 1 bis zu 7 Punkten nur noch zwischen "schweren Verstößen" (1 Punkt) und "besonders schweren Verstößen (2 Punkte) unterschieden wird. Als "besonders schwere" Verstöße gelten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die ein Regelfahrverbot zu Folge haben, als "schwere Verstöße" alle übrigen Verkehrsverstöße. Schwere Ordnungswidrigkeiten sollen nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach fünf Jahren und Straftaten nach zehn Jahren aus dem Register getilgt werden. Die Tilgungshemmung und die Überliegefrist nach bisherigem Recht entfallen. Ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren soll künftig nicht mehr möglich sein. Maßnahmen erfolgen in dem neuen System in drei Stufen: Bei 0 bis 3 Punkte erfolgt eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei 6 oder 7 Punkten wird der Fahrerlaubnisinhaber verwarnt und muss zugleich an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Das Erreichen von 8 oder mehr Punkten führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis."

Quelle: Pressemitteilung des BMBVS vom 28.2.2012 – Eckpunkte zur Neuregelung des Punktesystems (Nr. 031/2012)

Rechtsprechung des OVG NRW zum "EU-Führerscheintourismus"

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich in drei Urteilen vom 22.2.2012 zum sog. "EU-Führerscheintourismus" geäußert: In allen drei Verfahren war den Klägern wegen Alkohols am Steuer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Um eine medizinisch-psychologische Begutachtung zu umgehen, hatten die Kläger zwischen 2005 und 2007 in Polen bzw. in der Tschechischen Republik Fahrerlaubnisse erworben. Der Senat stellte fest, dass die Behörden den Klägern wegen Verstoßes gegen das sog. Wohnsitzerfordernis der seinerzeit noch geltenden 2. Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG das Recht absprechen durften, von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Zwar sind EU-Führerscheine grundsätzlich von anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen. Das gilt jedoch nicht, wenn auf Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellerstaat mitgeteilten unbestreitbaren Informationen feststeht, dass der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellerstaat hatte. In allen drei Verfahren wurde durch Anfragen bei den polnischen bzw. tschechischen Behörden bestätigt, dass die Kläger das Wohnsitzerfordernis tatsächlich nicht erfüllt hatten.

Quelle: Pressemitteilung des OVG NRW vom 23.2.2012

Zivilrecht

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Der Bundestag hat am 2.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" soll dem Verbraucher auf den Vertragsschluss hinweisen. Zudem müssen Verbraucher unmittelbar vor dem Vertragsschluss alle wesentlichen Vertragsinformationen klar und verständlich vor Augen geführt werden. Das Gesetz, das im Sommer 2012 in Kraft treten soll, muss noch den Bundesrat passieren.

Quelle: www.bmj.de – Mitteilung vom 2.3.2012

Internationales Straßenverkehrsrecht

Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Am 8.3.2012 wurde die Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 25.1.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl II S. 158). Danach ist das Überkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr (BGBl 1977 II S. 809, 811) am 14.2.1992 auf den Bahamas und am 30.11.2011 in Portugal in Kraft getreten.

Autor: Karsten Funke

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge