Am 19.1.2013 ist die Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer Vorschriften v. 10.1.2013 vollständig in Kraft getreten (BGBl I S. 35). Mit der Verordnung werden u.a. Übergangs- und Besitzstandsregelungen getroffen, die infolge der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates (sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie) erforderlich geworden sind. Zudem sollen durch die letzten Änderungsvorschriften entstandene redaktionelle Unklarheiten beseitigt werden (BR-Drucks 683/12).

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